Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung weist die Gleichwertigkeit einer medizinischen Ausbildung nach, die nicht in Deutschland abgeschlossen wurde.

Wer eine Kenntnisprüfung machen muss

Wenn Sie Ihre medizinische Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie für die Erteilung einer Approbation die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes nachweisen. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 37 Approbationsordnung für Ärzte).

Die Kenntnisprüfung wird in Form einer mündlich-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt. Sie bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Vor der der Teilnahme an der Kenntnisprüfung müssen Sie die Fachsprachenprüfung bestanden haben.

Anmeldung zur Kenntnisprüfung

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGUS) die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte durch.
Für die Anmeldung zur Kenntnisprüfung wenden Sie sich zunächst an das Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V des LAGUS.

Zum LAGUS

Nach der Bearbeitung Ihres Antrags auf Approbation erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie zur Kenntnisprüfung zugelassen sind. Dieser Bescheid wird der Ärztekammer M-V durch das Landesprüfungsamt M-V übermittelt. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einer Anmeldebestätigung. 

Desweiteren werden folgende Dokumente von Ihnen ausschließlich per E-Mail benötigt:

  • Beruflicher Werdegang
  • Zwischenzeugnis Ihrer aktuellen klinischen Tätigkeit
  • ausgefülltes Anmeldeformular der Ärztekammer M-V zur verbindlichen Prüfungsanmeldung 

Hinweis: Melden Sie sich erst dann für die Kenntnisprüfung bei der Ärztekammer M-V verbindlich an, wenn Sie sich wirklich bereit fühlen. Terminabsprachen sind nur innerhalb der kommenden zwei Monate möglich.

Achtung: Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur auf Antrag und aus wichtigem Grund (mit Nachweisen) möglich und beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V anzumelden.

Kontakt an der ÄKMV

Team Prüfung 

Fachbereich Ärztliche Weiterbildung
E-Mail: ksp@aek-mv.de  

 

Kontakt

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Da sich die Lehrpläne und Anforderungen in der Vielzahl der Länder, aus denen unsere Prüfungskandidaten stammen, erheblich voneinander und von denen in Deutschland unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, unser Qualifizierungsangebot anzunehmen: das Kompetenztraining für internationale Ärztinnen und Ärzte wird vom Fachbereich Ärztliche Fortbildung angeboten. Hierbei werden alle prüfungsrelevanten Bereiche im Rahmen von Fach- und Praxisseminaren, Fallbesprechungen, Veranstaltungen zum Gesundheitswesen und zu haftungsrechtlichen Fragen trainiert.

Zum Kompetenztraining 

Die ärztliche Tätigkeit und Rotation an einem Akutkrankenhaus in den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie bereiten die Prüfungskandidaten erfahrungsgemäß gut auf die Kenntnisprüfung vor.

Aufbau der Kenntnisprüfung

Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer:

  • Innere Medizin
  • Chirurgie

Die Fragestellungen werden ergänzt durch Aspekte der:

  • Notfallmedizin
  • Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie
  • Bildgebende Verfahren
  • Strahlenschutz
  • Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung

Die Fragestellungen beziehen sich zunächst auf die Patientenvorstellung. Dann folgen fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen.
In der Prüfung müssen Sie zeigen, dass Sie auch über die Kenntnisse und Fähigkeiten in der ärztlichen Gesprächsführung verfügen, die zur Ausübung des Berufs als Arzt erforderlich sind.
Es wird jeder Prüfling einzeln geprüft.

Prüfungsbestandteile

  • Vorbereitung: Anamneseerhebung und Untersuchung eines Patienten
  • Patientenvorstellung: einen Bericht über den Patienten erstellen (enthält Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles)

  • Schilderung klinischer Fallbeispiele (differential-diagnostisch aufarbeiten)
  • Nachweis von sinnvollen differential-diagnostischen Untersuchungen/adäquate Therapie
  • Interpretation von EKG-Aufzeichnungen, Bewertung von Laborbefunden (Blutbild, Serumchemie, Differenzialblutbild)

Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfungskandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und in den Folgetagen an das Landesprüfungsamt für Heilberufe übermittelt.

Wenn Sie die Prüfung bestehen

Die Ärztekammer M-V leitet das Ergebnis Ihrer bestandenen Prüfung an das Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V (LAGUS) weiter. Sie erhalten im Anschluss Ihre Approbation und alle weiteren Informationen vom Landesprüfungsamt.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen

Das Ergebnis Ihrer nicht bestandenen Prüfung leiten wir ebenfalls an das Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V (LAGUS) weiter.

Den Antrag zur Wiederholung der Kenntnisprüfung müssen Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V stellen. In welchem Zeitraum Sie die Prüfung wiederholen können, hängt vom Umfang Ihrer Defizite ab.

Achtung: Die Kenntnisprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.