Aus- und Fortbildung MFA
Sabrina Kummer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2904
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Mandy Schuller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2901
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Sylvie Kather
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -25
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Katharina Rohde
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -24
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAMFA Aktuelles
Up to date? Ob aktuelle Regelungen, Tarife oder Termine – wir halten Sie über alle wichtigen Themen auf dem Laufenden.

Aktuelle Regelungen
Aktuelle Informationen rund um die Themen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung für MFA finden Sie hier.
Aktuelle Regelungen
Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2022 festgelegt, dass mindestens zehn Tage der Ausbildung, möglichst nicht vor dem zweiten Ausbildungsjahr, verpflichtend als Praktika zu leisten sind. Diese Praktika sollen für die Themen des Ausbildungsrahmenplanes, die nicht in der ausbildenden Praxis vermittelt werden können, genutzt werden. Die Praktika selbst können frei gewählt und den Erfordernissen der Ausbildungspraxis, sowie den Möglichkeiten der Auszubildenden angepasst werden. Der Ausbilder ist nicht verpflichtet einen Praktikumsplatz für Auszubildende zu stellen, die Suche danach liegt in der Eigenverantwortung der Auszubildenden. Nachgewiesen werden Praktika durch die entsprechenden Unterschriften im Ausbildungsnachweis.
Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 wird der Ausbildungsvertrag ausschließlich digital ausgefüllt.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Berufsausbildungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Ausbildungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Ausbildungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Auszubildende ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG).
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen.
Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 ist es möglich den Umschulungsvertrag digital auszufüllen.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Umschulungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Umschulungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Umschulungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Umschulenden auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Umschüler ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG). Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Umschulende nach Ablauf des Jahres, in dem das Umschulungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Umschulende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Umschulungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen. Die Verträge können aber auch weiterhin in Papierform ausgedruckt und an die Ärztekammer M-V geschickt werden.
Verträge & Tarife
Alle aktuellen Verträge sowie Tarife finden Sie hier.
Verträge & Tarife
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Angestellte.
Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 wird der Ausbildungsvertrag ausschließlich digital ausgefüllt.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Berufsausbildungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Ausbildungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Ausbildungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Auszubildende ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG).
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen.
Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 ist es möglich den Umschulungsvertrag digital auszufüllen.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Umschulungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Umschulungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Umschulungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Umschulenden auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Umschüler ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG). Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Umschulende nach Ablauf des Jahres, in dem das Umschulungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Umschulende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Umschulungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen. Die Verträge können aber auch weiterhin in Papierform ausgedruckt und an die Ärztekammer M-V geschickt werden.
Für MFA im Einsatz
Engagement, Fachkompetenz, Verantwortung – wir legen uns für Sie ins Zeug: auf Messen und Kammerveranstaltungen stehen wir allen Interessierten mit aktuellen Informationen zum Thema MFA-Ausbildung und -Fortbildung persönlich zur Verfügung. Wir tauschen uns länderübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen aus um Sie stets optimal unterstützen zu können.
Messetermine
Datum | Messe | Ort | Weitere Informationen |
---|---|---|---|
10.10. – 11.10.2025 | JobFactory | Rostock | Zur Messe |
16.10. – 17.10.2025 | Berufsinfobörse | Wismar | Link folgt |
25.03. – 26.03.2026 | Vocatium | Neubrandenburg | Zur Messe |
Veranstaltungen
Datum | Veranstaltung | Ort | Weitere Informationen |
---|---|---|---|
02.02. – 07.02.2026 | Azubi-Woche | Rostock | Zur Veranstaltung |
Gremienarbeit
Datum | Gremium |
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20.11.2025 | STÄKO Berlin |
22. und 23.09.2025 | Erfahrungsaustausch aller Ärztekammern in Magdeburg |
Prüfungstermine
Die Prüfungen finden in den Orten Ihrer Berufsschulen statt. Zur Zeugnisübergabe laden wir Sie in die Geschäftsstelle der Ärztekammer M-V ein.
Prüfungstermine
Datum | Zeit | Anlass |
---|---|---|
25.06. – 11.07.2025 | Praktische Abschlussprüfung | |
23.07.2025 | Zeugnisübergabe | |
16.09.2025 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr | Zwischenprüfung |
20.01.2026 | 09:00 Uhr – 15:30 Uhr | Schriftliche Abschlussprüfung |
20.01.2026 | 09:00 Uhr – 15:30 Uhr | vorzeitige Abschlussprüfung |
16.02. – 27.02.2026 | praktische Abschlussprüfung | |
17.03.2026 | 08.00 – 10.00 Uhr | Zwischenprüfung |
02.06.2026 | 08.00 – 14.30 Uhr | Abschlussprüfung |
22.06. – 03.07.2026 | praktische Abschlussprüfung | |
15.07.2026 | 15.00 – 17.00 Uhr | Zeugnisübergabe |
15.09.2026 | 09.00 – 11.00 Uhr | Zwischenprüfung |