Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

MFA Aktuelles

Up to date? Ob aktuelle Regelungen, Tarife oder Termine – wir halten Sie über alle wichtigen Themen auf dem Laufenden.

Aktuelle Regelungen

Aktuelle Informationen rund um die Themen Ausbildung, Umschulung und Fortbildung für MFA finden Sie hier.

Aktuelle Regelungen

Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2022 festgelegt, dass mindestens zehn Tage der Ausbildung, möglichst nicht vor dem zweiten Ausbildungsjahr, verpflichtend als Praktika zu leisten sind. Diese Praktika sollen für die Themen des Ausbildungsrahmenplanes, die nicht in der ausbildenden Praxis vermittelt werden können, genutzt werden. Die Praktika selbst können frei gewählt und den Erfordernissen der Ausbildungspraxis, sowie den Möglichkeiten der Auszubildenden angepasst werden. Der Ausbilder ist nicht verpflichtet einen Praktikumsplatz für Auszubildende zu stellen, die Suche danach liegt in der Eigenverantwortung der Auszubildenden. Nachgewiesen werden Praktika durch die entsprechenden Unterschriften im Ausbildungsnachweis.

Muster-Praktikumsvertrag      Praktikumsnachweis

Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 wird der Ausbildungsvertrag ausschließlich digital ausgefüllt.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Berufsausbildungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Ausbildungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Ausbildungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Auszubildende ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG).
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen.

Online-Vertrag

Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 ist es möglich den Umschulungsvertrag digital auszufüllen.
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Umschulungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Umschulungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Umschulungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Umschulenden auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Umschüler ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG). Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Umschulende nach Ablauf des Jahres, in dem das Umschulungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Umschulende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Umschulungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen. Die Verträge können aber auch weiterhin in Papierform ausgedruckt und an die Ärztekammer M-V geschickt werden.

Online-Vertrag

Verträge & Tarife

Alle aktuellen Verträge sowie Tarife finden Sie hier.

Verträge & Tarife

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Angestellte.

Zum Gehaltstarifvertrag

Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 wird der Ausbildungsvertrag ausschließlich digital ausgefüllt. 
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Berufsausbildungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Ausbildungsvertrag. 
Unverzüglich nach der Erstellung des Ausbildungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Auszubildende ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG). 
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen.

Online-Vertrag

Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder, seit dem 01.01.2025 ist es möglich den Umschulungsvertrag digital auszufüllen. 
Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Umschulungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Umschulungsvertrag. 
Unverzüglich nach der Erstellung des Umschulungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Umschulenden auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Umschüler ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG). Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Umschulende nach Ablauf des Jahres, in dem das Umschulungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Umschulende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Umschulungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen. Die Verträge können aber auch weiterhin in Papierform ausgedruckt und an die Ärztekammer M-V geschickt werden.

Online-Vertrag

Für MFA im Einsatz

Engagement, Fachkompetenz, Verantwortung – wir legen uns für Sie ins Zeug: auf Messen und Kammerveranstaltungen stehen wir allen Interessierten mit aktuellen Informationen zum Thema MFA-Ausbildung und -Fortbildung persönlich zur Verfügung. Wir tauschen uns länderübergreifend mit Kolleginnen und Kollegen aus um Sie stets optimal unterstützen zu können.

Messetermine

Datum Messe Ort Weitere Informationen
10.10. – 11.10.2025 JobFactory Rostock Zur Messe
16.10. – 17.10.2025 Berufsinfobörse Wismar Link folgt
25.03. – 26.03.2026 Vocatium Neubrandenburg Zur Messe

Veranstaltungen

Datum Veranstaltung Ort Weitere Informationen
02.02. – 07.02.2026 Azubi-Woche Rostock Zur Veranstaltung

Gremienarbeit

Datum Gremium
20.11.2025 STÄKO Berlin
22. und 23.09.2025 Erfahrungsaustausch aller Ärztekammern in Magdeburg

Prüfungstermine

Die Prüfungen finden in den Orten Ihrer Berufsschulen statt. Zur Zeugnisübergabe laden wir Sie in die Geschäftsstelle der Ärztekammer M-V ein.

Prüfungstermine

Datum Zeit Anlass
25.06. – 11.07.2025   Praktische Abschlussprüfung
23.07.2025   Zeugnisübergabe
16.09.2025 09:00 Uhr – 11:00 Uhr Zwischenprüfung
20.01.2026 09:00 Uhr – 15:30 Uhr Schriftliche Abschlussprüfung
20.01.2026 09:00 Uhr – 15:30 Uhr vorzeitige Abschlussprüfung
16.02. – 27.02.2026   praktische Abschlussprüfung
17.03.2026 08.00 – 10.00 Uhr Zwischenprüfung
02.06.2026 08.00 – 14.30 Uhr Abschlussprüfung
22.06. – 03.07.2026   praktische Abschlussprüfung
15.07.2026 15.00 – 17.00 Uhr Zeugnisübergabe
15.09.2026 09.00 – 11.00 Uhr Zwischenprüfung