Ärztliche Fortbildung
Christine Evers
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -41
E-Mail: fortbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -40
Sybille Klimmt
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -43
E-Mail: fortbildung@aek-mv.de
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Nancy Uchneitz
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -44
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Marja Babendererde
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -45
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Colin Hahlbeck
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -46
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Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAFortbildungszertifikat
Bei Fragen zur Antragstellung, zum Punktekonto und Mitgliederportal, den Barcodes und Regularien finden Sie hier hilfreiche Antworten.
5-jähriges Fortbildungszertifikat der ÄKMV
Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet alle Ärztinnen und Ärzte zum Nachweis der fachlichen Fortbildung.
Diesen Nachweis haben Vertragsärztinnen und -ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu erbringen (§ 95 d SGB V). Für sie beginnt der Nachweiszeitraum (250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren) am Tag der Zulassung.
Auch Fachärztinnen und -ärzte in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern unterliegen – entsprechend des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung – der Nachweispflicht von 250 Fortbildungspunkten in 5 Jahren (§ 137 SGB V), diese müssen überwiegend fachgebietsspezifisch erworben werden.

Beantragung der Ausstellung
Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Bei ausreichender Punktzahl im elektronischen Punktekonto kann der Nachweis per Klick auf den entsprechenden Button im Mitgliederportal, formlos per E-Mail oder mithilfe des hier verlinkten Antragsformulars beantragt werden.
Übermittlung des Fortbildungszertifikates an die KVMV
Für Ärztinnen und Ärzte, die der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) gegenüber nachweispflichtig sind, wird bei Zustimmung eine beglaubigte Kopie des erworbenen Fortbildungszertifikates an die KVMV übermittelt.
Überzählige Punkte
Mit dem Datum der Ausstellung des Fortbildungszertifikates beginnt der neue individuelle 5-jährige Nachweiszeitraum. Überzählige Punkte verfallen damit und können nicht für das nächste Zertifikat angerechnet werden.
Die elektronische Übermittlung des Punktekontos erfolgt bei Kammerwechsel automatisch.
Selbststudium
Die Gutschrift von 10 Punkten Selbststudium pro Fortbildungsjahr erfolgt automatisch (jeweils am 1. Februar des Jahres).
Verlängerung der Nachweisfrist bei Unterbrechungen der Tätigkeit
Üben Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten, Mutterschutz aufgrund des Mutterschutzgesetzes, Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz vorübergehend nicht aus, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend – jedoch maximal um zwei Jahre.
Nicht im elektronischen Punktekonto erfasste Veranstaltungen
Bitte bewahren Sie die Teilnahmebescheinigungen der nicht im Punktekonto erfassten Veranstaltungen (z. B. aus dem Ausland) auf und reichen diese erst mit dem Antrag auf das Fortbildungszertifikat zusammen ein.
Rechtliche Grundlagen
Detaillierte Informationen zu den für das Fortbildungszertifikat anerkannten Fortbildungsmaßnahmen und den gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung
Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus