Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Fortbildungszertifikat

Bei Fragen zur Antragstellung, zum Punktekonto und Mitgliederportal, den Barcodes und Regularien finden Sie hier hilfreiche Antworten.

5-jähriges Fortbildungszertifikat der ÄKMV

Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet alle Ärztinnen und Ärzte zum Nachweis der fachlichen Fortbildung.

Diesen Nachweis haben Vertragsärztinnen und -ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu erbringen (§ 95 d SGB V). Für sie beginnt der Nachweiszeitraum (250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren) am Tag der Zulassung.

Auch Fachärztinnen und -ärzte in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern unterliegen – entsprechend des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Vereinbarung zur Fortbildung – der Nachweispflicht von 250 Fortbildungspunkten in 5 Jahren (§ 137 SGB V), diese müssen überwiegend fachgebietsspezifisch erworben werden. 

Beantragung der Ausstellung

Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Bei ausreichender Punktzahl im elektronischen Punktekonto kann der Nachweis per Klick auf den entsprechenden Button im Mitgliederportal, formlos per E-Mail oder mithilfe des hier verlinkten Antragsformulars beantragt werden.

Zum Mitgliederportal          Download Antrag

Übermittlung des Fortbildungszertifikates an die KVMV

Für Ärztinnen und Ärzte, die der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) gegenüber nachweispflichtig sind, wird bei Zustimmung eine beglaubigte Kopie des erworbenen Fortbildungszertifikates an die KVMV übermittelt. 

Überzählige Punkte

Mit dem Datum der Ausstellung des Fortbildungszertifikates beginnt der neue individuelle 5-jährige Nachweiszeitraum. Überzählige Punkte verfallen damit und können nicht für das nächste Zertifikat angerechnet werden. 

Die elektronische Übermittlung des Punktekontos erfolgt bei Kammerwechsel automatisch.

Selbststudium

Die Gutschrift von 10 Punkten Selbststudium pro Fortbildungsjahr erfolgt automatisch (jeweils am 1. Februar des Jahres).

Verlängerung der Nachweisfrist bei Unterbrechungen der Tätigkeit

Üben Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf aufgrund von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten, Mutterschutz aufgrund des Mutterschutzgesetzes, Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz vorübergehend nicht aus, verlängert sich der Nachweiszeitraum entsprechend – jedoch maximal um zwei Jahre.

Nicht im elektronischen Punktekonto erfasste Veranstaltungen

Bitte bewahren Sie die Teilnahmebescheinigungen der nicht im Punktekonto erfassten Veranstaltungen (z. B. aus dem Ausland) auf und reichen diese erst mit dem Antrag auf das Fortbildungszertifikat zusammen ein.

Rechtliche Grundlagen

Detaillierte Informationen zu den für das Fortbildungszertifikat anerkannten Fortbildungsmaßnahmen und den gesetzlichen Regelungen finden Sie in der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Download

Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung

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Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten

Download

Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus

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