Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Arztausweis der ÄKMV

Der einfache Sichtausweis, mit dem Sie sich als Ärztin oder Arzt ausweisen können.

Der Arztausweis

Als Mitglied der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf Wunsch einen Arztausweis zur Vorlage in Apotheken oder bei Fortbildungsveranstaltungen. Dieser Arztausweis verfügt ausschließlich über die Sichtfunktion und bestätigt Ihre Arzteigenschaft nur in Kombination mit Ihrem gültigen Personalausweis. Sie können diese Art Arztausweise nicht für digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis.

Zum eHBA

Gültigkeit Verlust Verlängerung Fortbestand
Die Gültigkeit der seit 2025 neu ausgestellten Arztausweise beträgt zehn Jahre. Auf Kammermitglieder mit einer befristeten Berufserlaubnis trifft diese Regelung nicht zu. Den Verlust Ihres Arztausweises müssen Sie bei der Ärztekammer unverzüglich anzeigen. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich. Der Arztausweis muss immer neu beantragt werden. Arztausweise anderer Ärztekammer gelten bis zum Ablauf der vermerkten Gültigkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Antrag stellen

Download

Der Arztausweis kann aktuell über ein PDF-Formular beantragt werden, das Sie sich hier herunterladen können. 

Download

Unterlagen

Für die Beantragung werden außerdem folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aktuelles Bild von Ihnen (Passbild, Bewerbungsporträt oder Privatfoto vor einem ruhigen Hintergrund)
  • eine einfache Kopie Ihres Personalausweises – beidseitig (Hinweis: Kammermitglieder mit Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels einreichen bzw. eine Kopie des Reisepasses in Verbindung mit der aktuellen Meldebescheinigung)
  • ggf. beglaubigte Kopien der noch nicht vorgelegten Urkunden (z. B. Nachweis eines neu erworbenen akademischen Grades oder Titels)

Zusendung

Bitte senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail oder postalisch an die ÄKMV.

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock

E-Mail: meldewesen@aek-mv.de 

Original beglaubigte Kopien der Urkunden dürfen nur postalisch oder persönlich eingereicht werden.

Bearbeitungszeit Kosten Zustellung
Nach vollständigem Eingang Ihrer Antragsunterlagen beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit zehn Arbeitstage. Beachten Sie bitte allerdings, dass wir das Ablaufdatum Ihres vorhandenen Arztausweises bei der Antragsbearbeitung berücksichtigen. Anträge, die mehrere Monate vor dem Ablaufdatum eines gültigen Arztausweises gestellt werden, werden nur im Rahmen einer gebührenpflichtigen Zweitausfertigung bzw. zu einem entsprechenden, späteren Zeitpunkt bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag frühestens einen Monat vor dem Ablauf Ihres Arztausweises zu stellen. Der Arztausweis ist kostenlos. Für eine Zweitschrift des abhandengekommenen Arztausweises der ÄKMV wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Die postalische Zustellung erfolgt an die Adresse, die Sie bei uns als Postadresse hinterlegt haben. In dringenden Fällen und nach vorherigen Absprache können Sie den Arztausweis auch persönlich abholen.