Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: +49 (0)381 492 80 -0
Fax: +49 (0)381 492 80 -80
E-Mail: info@aek-mv.de
Kontakte aller Mitarbeiter
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten per Telefon. Ansonsten rund um die Uhr per E-Mail oder über das Mitgliederportal.
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
| Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
| Montag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAKandidieren
Mitreden. Mitgestalten. Medizin bewegen.
Ein Ehrenamt ergreifen
Ein Ehrenamt bei der Ärztekammer M-V bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte freiwillig und zusätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit Verantwortung in der ärztlichen Selbstverwaltung übernehmen. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kammerversammlung, in Ausschüssen oder in Prüfungskommissionen. Den Anfang macht meist eine Kandidatur für die Kammerversammlung, das höchste Gremium der Ärztekammer.
Wer für die Kammerversammlung kandidiert, erhält die Möglichkeit, die beruflichen Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten. In diesem Gremium werden zentrale Themen wie ärztliche Weiterbildung, Berufsordnung, Qualitätssicherung oder berufspolitische Positionen beraten und beschlossen. Gleichzeitig bietet sich die Chance, die Perspektiven der eigenen Fachgruppe, Generation oder Versorgungsform einzubringen und so dazu beizutragen, dass die Vielfalt des ärztlichen Berufsstandes angemessen vertreten wird.
Ihr Weg zur Kandidatur
Wenn Sie für die Kammerversammlung der ÄKMV kandidieren möchten, sollten Sie einige wichtige Punkte kennen – von den Voraussetzungen bis zum Ablauf der Kandidatur.
Wählbarkeit
Passives Wahlrecht
(1) Wählbar ist jedes wahlberechtigte Kammermitglied, dem das passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist (§ 64 Abs. 1 Nr. 4).
(2) Nicht wählbar ist, wer
- staatliche Aufsichtsbefugnisse über die Kammer ausübt,
- hauptberuflicher Mitarbeiter der Kammer ist,
- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Art der Kandidatur
Kandidaturen erfolgen über Wahlvorschläge. Dabei sind mehrere Modelle möglich:
- Einzelwahlvorschlag Landesliste
- Listenwahlvorschlag Wahlkreis
Jeder Wahlvorschlag muss von mind. zehn wahlberechtigten, dem entsprechenden Wahlkreis angehörenden Ärzten unterstützt werden. Die Kandidaten müssen dem Vorschlag zustimmen.
Die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen können vom 1. bis 31. Juli 2026 beim Wahlleiter eingereicht werden.
Bekanntmachung der Kandidaturen
Online-Steckbriefe
Sie können Angaben für einen Steckbrief auf unserer Website machen. Die Steckbriefe werden ab dem 1. Oktober 2026 veröffentlicht.
Ärzteblatt
In der November-Ausgabe des Ärzteblattes werden alle gültigen Wahlvorschläge veröffenlicht.
Die Kandidatur im Detail
Typische Aufgaben
- Beschluss von Satzungen und Ordnungen
- Festlegung berufspolitischer Positionen
- Wahl des Vorstands der Kammer
- Haushaltsbeschlüsse
- Beratung über Weiterbildung, Berufsordnung, Versorgung etc.
- Beteiligung an Ausschussarbeit (o. ä.) ist freiwillig möglich
Zeitlicher und organisatorischer Aufwand
- zwei- bis dreimal pro Jahr Sitzung in der Geschäftsstelle Rostock (am Samstag)
- Aufwandsentschädigung und Reisekostenabrechnung
- Parkplätze auf dem Gelände oder im Parkhaus
In den Wahlkreisen wird aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt, die mindestens so viele Kandidaten enthalten müssen, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem betreffenden Wahlkreis zu wählen sind.
Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der in jedem Wahlkreis zu wählenden Vertreter insgesamt auf der Grundlage der am 1. Mai des Wahljahres gemeldeten Kammermitglieder. Die Anzahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Vertreter wird nach dem Höchstzahlverfahren (Verfahren Sainte Laguë) festgestellt.
Der jeweilige Wahlvorschlag gilt für eine Liste von Personen.
Insgesamt können von allen Wahlkreisvorschlägen 65 Personen gewählt werden.
Das Formular für den Listenwahlvorschlag Wahlkreis sowie die notwendige Zustimmungserklärung finden Sie unter hier.
Neben der Wahl in den Wahlkreisen werden im gesamten Kammergebiet zehn Personen über eine Landesliste gewählt. Der Wahlvorschlag gilt für eine einzelne Person.
Die Formulare für den Einzelwahlvorschlag Landesliste sowie die notwendige Zustimmungserklärung finden Sie hier.
Hat ein Kandidat seiner Aufnahme auf mehr als einer Wahlkreisliste in einem Wahlkreis zugestimmt, so stellt sich der Kandidat auf dem zuletzt eingereichten Wahlvorschlag zur Wahl. Der Wahlausschuss streicht den Namen des Kandidaten in den zeitlich vorhergehenden Wahlvorschlägen, in welchen sich der Kandidat somit nicht zur Wahl stellt.
Ein Kandidat kann sich sowohl über eine Wahlkreisliste als auch über die Landesliste der Einzelwahlvorschläge für die Wahl bewerben.
Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- Geburtsdatum
- erworbene oder angestrebte Fachgebietsbezeichnungen
Reihenfolge auf der Wahlkreisliste
Die erste Person
- gilt als Vertrauensperson,
- ist der Ansprechpartner für den Wahlausschuss und
- legt die Reihenfolge der Kandidaten auf diesem Vorschlag fest.
Die Wahlkreisliste darf keine Kurzbezeichnung (Kennwort) enthalten.
Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen können vom 1. bis 31. Juli 2026 beim Wahlleiter eingereicht werden.
Wenn bis zu diesem Termin nicht genug Kandidaten vorgeschlagen werden, gibt der Wahlausschuss dies bekannt und setzt eine Frist von einer Woche für weitere Vorschläge.
Gibt es danach immer noch nicht genug Kandidaten, findet die Wahl im betreffenden Wahlkreis nicht statt und der Sitz bleibt frei.
Die unterzeichneten Wahlvorschläge (und Zustimmungserklärungen) können wie folgt übermittelt werden:
- per Post
- durch Hochladen des eingescannten Wahlvorschlages im Mitgliederportal (bitte bewahren Sie die Originalunterlagen für mögliche Rückfragen auf)
Ein Wahlvorschlag wird zugelassen, wenn
- mindestens zehn wahlberechtigte, diesem Wahlkreis angehörenden Ärzte ihn unterschrieben haben (getrennt für Wahlkreisliste und Landesliste)
- die Kandidaten wählbar sind und dem Wahlvorschlag schriftlich zugestimmt haben
- die Kandidaten nicht dem Wahlausschuss (§ 4) angehören
- der Wahlvorschlag mindestens so viele Kandidaten enthält, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem betreffenden Wahlkreis zu wählen sind
Wahlvorschläge sind unzulässig, wenn
- nicht alle Angaben nach § 8 Absatz 4 enthalten sind
- sie nicht den Erfordernissen des § 8 Absatz 5 Buchstabe a) und d) entsprechen oder
- ohne die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Kandidaten eingereicht worden sind
Berichtigung
Unzulässige Wahlvorschläge können bis zum 30. September 2026, 12:00 Uhr berichtigt werden. Wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt, können die Wahlvorschläge nicht zugelassen werden.
Ärzteblatt:
- alle zugelassenen Wahlvorschläge werden in der November-Ausgabe des Ärzteblattes bekanntgegeben
- die Namen der Personen, die die Wahlvorschläge unterzeichnet haben, werden nicht genannt
Online-Steckbriefe:
- Veröffentlichung ab dem 1. Oktober 2026 auf der Website der ÄKMV
Kandidieren für die Kammerversammlung – acht ganz konkrete Gründe
- Sie können sich aktiv für die Interessen der Ärzteschaft einsetzen, statt passiv zuzuschauen.
- Sie sind stets auf dem Laufenden, was die ärztlichen Belange im Land betrifft.
- Sie blicken hinter die Kulissen der Kammer und sehen wie Beschlüsse zustande kommen.
- Bei den Kammerversammlungen können Sie sich zu Wort melden und Ihre Wünsche oder Anliegen direkt äußern.
- Sie können sich für einen Ausschuss melden, durch den Sie etwas bewirken und verändern möchten.
- Sie können sich als Delegierter für den jährlichen Deutschen Ärztetag aufstellen lassen und sind somit noch viel näher an der (bundesdeutschen) Berufspolitik dran.
- Sie können sich regelmäßig mit ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auch am Rande von Sitzungen austauschen.
- Sie fahren 2 – 3 Mal im Jahr in die schöne Hansestadt Rostock zur Kammerversammlung, wenn Sie von außerhalb kommen.