Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: +49 (0)381 492 80 -0
Fax: +49 (0)381 492 80 -80
E-Mail: info@aek-mv.de
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAInterventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte

Unterstützung durch die ÄKMV
Auch bei Ärztinnen und Ärzten treten Suchterkrankungen und die vielschichtigen damit verbundenen Probleme auf.
Gegenüber anderen Berufsgruppen sind Ärzte sogar stärker suchtgefährdet. Gründe dafür liegen in der starken Beanspruchung durch den Beruf mit einer oft überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung und dem Druck durch die hohe Verantwortung, die der Arztberuf mit sich bringt.
Die Ärztekammer M-V hat per Gesetz die Aufgabe, für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung durch ihre Kammerangehörigen Sorge zu tragen. Im Rahmen dessen überwacht sie die Erfüllung der Berufspflichten. Neben Maßnahmen zur Beseitigung berufsrechtswidriger Zustände kommt ihr auch eine besondere fürsorgerische Verantwortung zu.
Daher will die Ärztekammer bei Bekanntwerden eines Suchtproblems das betroffene Kammermitglied im Rahmen eines speziellen Interventionsprogramms bei der Überwindung dessen unterstützen.
Kontakt
Betroffene, deren Angehörige, Freunde oder Bekannte können sich in der ÄKMV jederzeit vertrauensvoll wenden an:
Dr. med. Christiane Frenz
Tel.: +49 381 492 80-1800
E-Mail: ivp@aek-mv.de
Das Hilfsangebot der Ärztekammer M-V
Als Ihre Standesvertretung geht uns Ihre Suchtproblematik etwas an. Vor diesem Hintergrund bietet Ihnen die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein strukturiertes Hilfsangebot an.
Das Hilfsprogramm ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Sie bei der Bewältigung Ihrer Suchtmittelabhängigkeit zu unterstützen und mögliche Schäden von Ihren Patienten abzuwenden.
Drei obligatorische Bestandteile
Mit Ihrem supervidierenden Arzt und Ihrer Ansprechpartnerin bei der Ärztekammer (siehe unten) beraten Sie sich über Ihr zukünftiges individuelles Hilfsprogramm. Sie besprechen, ob und in welchem Ausmaß Ihr bisheriger Umgang mit Suchtmitteln ein Problem darstellt und welche Form der Behandlung indiziert ist. Der supervidierende Arzt wird Sie während der gesamten Hilfsmaßnahme begleiten.
Wir versichern Ihnen, dass hierbei alle Informationen Ihre Person betreffend grundsätzlich vertraulich behandelt werden. Die Approbationsbehörde hat grundsätzliche Kenntnis davon, dass bei der Ärztekammer ein IVP durchgeführt wird.
Mit Ihrem supervidierenden Arzt und der Ansprechpartnerin bei der Ärztekammer (siehe unten) können Sie die Frage Ihrer weiteren Berufsausübung vom gegenwärtigen Zeitpunkt bis zum Ende Ihrer Therapie besprechen.
Die Gestaltung Ihrer Therapie, insbesondere die Therapieform und -dauer, hängt von Ihrer Suchtmittelproblematik ab. Zusammen mit Ihrem gewählten supervidierendem Arzt wird ein auf Ihre Erkrankung konzipiertes Behandlungskonzept erstellt.
Im Einzelnen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Bei Bestehen einer Suchtmittelabhängigkeit ist die unverzügliche Einleitung einer qualifizierten Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung erforderlich. Eine Reihe von Kliniken in und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern verfügen hierbei über spezielle Erfahrung mit suchtkranken Ärzten.
- Bei Auffälligkeit wegen schädlichen Konsums von Suchtmitteln, ohne dass sich ein Hinweis auf eine Abhängigkeit ergibt, ist angesichts der besonderen Verantwortungsposition des Arztberufs eine Abstinenz für die Dauer der gesamten Hilfsmaßnahme erforderlich. Die Behandlung kann daher ebenfalls in Entwöhnungseinrichtungen erfolgen. Außerdem bieten eine Reihe von Kliniken und niedergelassene Therapeuten spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Suchtmittelmissbrauch an.
Zur Sicherung Ihres Therapieerfolgs erfolgt eine mehrjährige (je nach Einzelfall voraussichtlich nicht weniger als zwei Jahre) ambulante Nachsorge. Ihre Weiterbehandlung erfolgt entweder im Rahmen eines Curriculums an der stationären Behandlungseinrichtung oder durch einen ambulanten, mit dem Hilfsangebot der Ärztekammer vertrautem Behandler.
Mit Ihrem supervidierenden Arzt werden Sie sich über die geeignete Form der Nachsorge beraten können. Während Ihrer Nachsorge wird in enger Zusammenarbeit mit Ihren Behandlern die Abstinenz vom Suchtmitteln beispielsweise durch Urin-, Blut- oder Haaruntersuchungen weiter kontrolliert.
Der Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise besteht darin, bei Ihnen einen möglichst dauerhaften Therapieerfolg zu sichern und ggf. die Weiterausübung Ihres ärztlichen Berufes zu verantworten. Dieses Angebot bleibt auch bestehen, wenn es trotz aller Anstrengungen zu einem Rückfall Ihrerseits kommt.
Ärztliche Vertrauenspersonen
Die Vertrauenspersonen sind Ärzte und Kammermitglieder der Ärztekammer M-V und wurden vom Vorstand der Ärztekammer berufen. Die Vertrauensärzte sind mit dem Hilfsprogramm der Ärztekammer vertraut.
Darüber hinaus sind diese Ärzte suchtmedizinisch, psychotherapeutisch und psychiatrisch erfahren.
Dr. med. Dr. jur. Michael Gillner
Prof. Dr. med. Wolfgang Sommer
Priv.-Doz. Dr. med. Michael Köhnke
Dipl.- Med. Conrad Kretschmar (Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Michael Lucht
Dr. med. Thorsten Rottschäfer
Dr. med. Reinhard Woratz
Melden Sie sich bei uns
Wir möchten Sie darin bestärken, einen Therapieweg zu beschreiten und diesen abzuschließen. Machen Sie jetzt den ersten Schritt und melden sich bei der Ärztekammer M-V, damit wir Ihnen rechtzeitig und wirksam helfen können!