Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Junge Ärztinnen & Ärzte

Das Wichtigste zum Berufseinstieg – eine Übersicht für Neuapprobierte

Ihr Start ins Berufsleben

Sie sind nun Arzt bzw. Ärztin und üben damit einen der verantwortungsvollsten und spannendsten Berufe aus. Als Angehörige/r eines freien Berufes haben Sie das Privileg, arztbetreffende Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern haben Sie eine Institution an Ihrer Seite, die Sie Ihr Leben lang begleitet.

Approbation & Berufserlaubnis

Nach Abschluss Ihres Studiums müssen einige Formalitäten erledigt werden, bevor Sie als Arzt oder Ärztin arbeiten dürfen. 

Die Approbation und Berufserlaubnis sind eine staatliche Zulassung für die Ausübung des ärztlichen Berufs. In Mecklenburg-Vorpommern müssen sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) beantragt werden.
Wenn die ärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde oder der im Ausland erworbene Ausbildungsstand dem Ausbildungsstand in Deutschland gleichwertig ist, besteht (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Approbation.

Ärztekammer & Selbstverwaltung

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (ÄKMV) ist die berufsständische Vertretung der über 12.000 Ärztinnen und Ärzte im Bundesland.
Das höchste beschlussfassende Organ der ÄKMV ist die Kammerversammlung mit aktuell 77 Mitgliedern. Sie berät und beschließt über alle Aufgaben und Angelegenheiten vom Haushalt bis zur Berufs- und Weiterbildungsordnung. Als Parlament der Ärzteschaft im Land wird die Kammerversammlung alle vier Jahre demokratisch gewählt.

Die Aufgaben der ÄKMV werden durch das Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V) geregelt. Die Aufgaben umfassen Prüfungen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung, die Organisation und Durchführung von Fortbildungen sowie die Aus- und Fortbildung der Medizinischen Fachangestellten. Außerdem überwacht die Kammer die Einhaltung der Berufsordnung und ist für die Qualitätssicherung in der medizischen Versorgung zuständig.

Rund 300 im Ehrenamt tätige Ärztinnen und Ärzte sowie über 70 hauptamtlich Beschäftigte der Geschäftsstelle in Rostock wirken gemeinsam an der Erfüllung der Aufgaben mit.

Das Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern übt die Rechtsaufsicht über die ÄKMV aus.

Mehr über die ÄKMV

Mitgliedschaft in der Ärztekammer M-V

Anmelden bei der ÄKMV

Das Heilberufsgesetz legt auch fest, wer Mitglied bei der Ärztekammer M-V ist. Gem. § 2 dieses Gesetzes gehören alle Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer an, in deren Kammerbereich sie ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie also in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten oder wohnen, sind Sie automatisch ein Mitglied der ÄKMV und damit auch verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei uns anzumelden. Bitte nutzen Sie dafür den elektronischen Meldebogen.

Zum Meldebogen

Der Kammerbeitrag

Zur Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erhebt die ÄKMV auf Grundlage der Beitragssatzung von allen Kammerangehörigen einen Beitrag pro Beitragsjahr, dessen Höhe in Abhängigkeit der Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit auf Grundlage Ihrer Selbstauskunft ermittelt wird. Veranlagungsstichtag ist bundeseinheitlich der 1. Februar des jeweiligen Beitragsjahres. 

Mehr zum Kammerbeitrag

Das Mitgliederportal

Viele Anliegen rund um die berufliche Tätigkeit können Sie unkompliziert und digital in Ihrem persönlichen Bereich im Mitgliederportal erledigen, für das Sie sich (frühestens eine bis zwei Wochen nach der vollständig abgeschlossenen Anmeldung) registrieren können. Im Portal finden Sie auch Ihre Mitgliedschaftsbestätigung, Sie können dort den Arztausweis oder den eHBA beantragen, die Aktualisierung Ihrer Meldedaten im Ärzteverzeichnis veranlassen, Ihr eLogbuch pflegen, Ihr Fortbildungspunktekonto einsehen und viele weitere Anliegen online verfolgen.

Mehr zum Mitgliederportal

Arztausweis

Die ÄKMV stellt kostenfrei den einfachen Arztausweis im handlichen Scheckkartenformat aus, mit dem Sie sich im In- und Ausland als Arzt ausweisen können. Mit dem kostpflichtigen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Sie darüberhinaus diverse Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen. Beide Ausweisvarianten können Sie im Mitgliederportal der ÄKMV beantragen. Wichtig: Sollten Sie den einfachen Arztausweis verlieren, müssen Sie dies der ÄKMV unverzüglich melden. Beim eHBA muss darüberhinaus eine Sperrung vorgenommen werden. Meldepflichtig sind außerdem Namensänderungen sowie der Erhalt eines akademischen Grades oder Titels. In diesen Fällen erfolgt eine Neuanfertigung des Arztausweises unter Berücksichtigung der aktualisierten Daten.

Zum Arztausweis     Zum eHBA

Berufsstart & Ärztliche Weiterbildung

Der Einstieg in die ärztliche Berufstätigkeit erfolgt in aller Regel über eine Weiterbildungsstelle. Ziel der Weiterbildung ist es, die Facharztanerkennung in einem Fachgebiet zu erreichen.

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Facharzt-Richtungen in der Weiterbildungsordnung (WBO). Eine passende Stelle können Sie in unserem Stellenmarkt oder dem des Deutschen Ärzteblatts finden. Sie können auch mit Hilfe der Befugtensuche gezielt nach Fachrichtungen und Weiterbildungsstätten suchen.

Zur WBO     Zum Stellenmarkt     Zur Befugtensuche 

Für die detaillierte fortlaufende Dokumentation Ihrer Weiterbildung legen Sie ein eLogbuch im Mitgliederportal der ÄKMV an. Damit können Sie, Ihre Weiterbildungsbefugten und die Ärztekammer nachvollziehen, ob Sie die Anforderungen der WBO erfüllen.

Mehr zum eLogbuch

Ärztliche Fortbildung

Für alle approbierten Ärztinnen und Ärzte besteht eine Fortbildungspflicht. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen Sie 250 Fortbildungspunkte sammeln. Als Nachweis erhalten Sie auf Antrag ein entsprechendes Fortbildungszertifikat. Fachärzte in Krankenhäusern sind gegenüber ihrem Arbeitgeber und Vertragsärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweispflichtig. Wenn die vom Veranstalter beantragte Fortbildung zertifiziert ist, können Sie mit Hilfe der EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) bzw. persönlicher Barcodes die gesammelten Fortbildungspunkte erfassen lassen. Der Veranstalter ist für die Erfassung über den sogenannten EIV (Elektronischer Informationsverteiler) zuständig. 

Die Ärztekammer selbst veranstaltet zahlreiche Fortbildungen. Ein besonderes Highlight ist die jährliche im November stattfindende Interdisizplinäre Seminar- und Fortbildungswoche. Abhängig vom Tätigkeitsort bzw. Arbeitgeber haben Sie auch Anspruch auf einen sogenannten „Bildungsurlaub“. Eine bezahlte Arbeitsfreistellung für bestimmte Zwecke ist in jedem Arbeitsvertrag geregelt, üblicherweise in einem Umfang von drei bis fünf Tagen pro Kalenderjahr.

Zum Fortbildungsangebot

Ombudsstelle

In einer Klinik stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner wie der Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte zur Seite. 

Die Ombudsstelle der Ärztekammer M-V ist eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle. Sie ist für alle Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich. Wenn Sie persönliche Sorgen, Probleme oder Konflikte mit Kolleginnen oder Kollegen oder Vorgesetzten haben und einen vertraulichen und unabhängigen Ansprechpartner suchen, steht Ihnen die Ombudsstelle, die von erfahrenen und ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten besetzt wird, beratend zur Verfügung. 

Zur Ombudsstelle

Ärzteversorgung und Versicherung

Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern (ÄVMV) kümmert sich um Ihre Rentenversorgung, sie ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. Dies bedeutet, dass sich ihre Gremien, der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss, insbesondere aus Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Als Mitglied der Ärztekammer haben Sie die Möglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Ärzteversorgung zu wechseln.
Dazu müssen Sie einen separaten Antrag bei der Ärzteversorgung stellen.

Für angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte bestehen folgende Versicherungspflichten: Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und gesetzliche Rentenversicherung. Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine eigene Berufshaftpflichtversicherung notwendig ist.

Weitere Informationen

 

Engagement im Ehrenamt

Ärztliche Selbstverwaltung

Die ärztliche Selbstverwaltung ist ein Privileg. Die „Freiberuflichkeit“ erfordert aber auch viel Engagement und Verantwortung.

Innerhalb der Ärztekammer gibt es unterschiedliche Ausschüsse, Gremien und Kommissionen, deren Mitglieder sich im Rahmen eines Ehrenamts um die verschiedenen Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung kümmern. Als Mitglied eines Ausschusses können Sie sich unmittelbar für die beruflichen Interessen der Ärzteschaft einsetzen und sich an Entscheidungen oder Richtlinien beteiligen.

Mehr zum Ehrenamt     

Ausschuss „Junge Ärztinnen und Ärzte“

Speziell für Ihre Altersgruppe ist der Ausschuss „Junge Ärztinnen und Ärzte“ (JÄ) zuständig. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Anliegen und Interessen der jungen Ärztegeneration in die Arbeit der Ärztekammer einzubringen und zu diskutieren. Im Auftrag der Ärztekammer M-V steht der Ausschuss gern zur Verfügung, um sich um Ihre Anliegen zu kümmern. 

Kontakt an der ÄKMV

Patricia Otto
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -32
E-Mail: jungeaerzte@aek-mv.de

Instagram: jungeaerztemv