Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Weiterbildungskurse

Sie suchen einen Weiterbildungskurs oder möchten eine Veranstaltung als Weiterbildungskurs anerkennen lassen? Hier finden Sie entsprechende Informationen.

Weiterbildung in Kursformaten

Einige Qualifikationen nach WBO ÄKMV 2020 sehen vor, dass die Weiterbildungen (anteilig) durch Unterweisung in von der Ärztekammer anerkannten Kurs-Weiterbildungen beziehungsweise Fallseminaren erfolgen.

Die Kurs-Weiterbildung ist eine Weiterbildungsmaßnahme zur strukturierten Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen mittels theoretischer als auch praktischer Veranstaltungen beziehungsweise Unterrichtsformen. Sie erfolgt unter Leitung eines von der für den Veranstaltungsort zuständigen Ärztekammer für die Kurs-Weiterbildung anerkannten Kursleiters. Die Kurs-Weiterbildung muss von der für den Veranstaltungsort zuständigen Ärztekammer anerkannt sein, den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen und die bundeseinheitlichen Empfehlungen zur Kurs-Weiterbildung beachten.

Ein Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.

Suche nach Kursen für die Weiterbildung

Sie haben die Möglichkeit, Kurs-Weiterbildungen in Mecklenburg-Vorpommern zu absolvieren oder auch Angebote aus anderen Kammerbereichen zu nutzen. In diesem Fall können Sie die entsprechenden Kurse auf den Webseiten der jeweiligen Ärztekammer finden. Achten Sie bitte darauf, sich zu informieren, ob der Kurs oder das Fallseminar von der zuständigen Ärztekammer für die Weiterbildung anerkannt wurde. Zuständig ist stets die Ärztekammer vor Ort, in der der Kurs oder das Seminar stattfindet. Wenn die andere Kammer den Kurs zur Weiterbildung anerkannt hat, wird diese Anerkennung von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

In einer Übersicht finden Sie die anerkannten Balint-Gruppenleiter in M-V.

Download

Aktuelle Kurstermine finden Sie in der Fortbildungssuche für M-V oder bundesweit.

Fortbildungssuche in M-V

Hier finden Sie alle zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen in M-V.

Zur Fortbildungssuche M-V

Fortbildungssuche bundesweit

Hier finden Sie alle zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen deutschlandweit.

Suchfunktion der BÄK

Informationen für Veranstalter zur Anerkennung eines Kurses oder Fallseminares in M-V

Kurse in M-V, die als Kurs-Weiterbildung für den Erwerb von Weiterbildungsbezeichnungen nach WBO ÄKMV 2020 angeboten werden, müssen zuvor durch die Ärztekammer anerkannt werden. Bitte beantragen Sie die Anerkennung als Kurs-Weiterbildung rechtzeitig vor dem Kurstermin.

Mit einzureichen ist das vollständige Kursprogramm. Die angebotenen Kurse sind zudem den einzelnen Modulen der Kurs-Weiterbildung nach den Muster-Kursbüchern der BÄK zuzuordnen.

Zu den Muster-Kursbüchern

Reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Anerkennung als Kurs-Weiterbildung folgende Anlagen ein:

  • Kursprogramm mit genauem zeitlichen Ablauf einschließlich Pausenzeiten (entfällt, wenn keine Veränderungen zum bereits vorliegenden Kursprogramm; bitte konkret Bezug nehmen)
  • Zuordnung der Programminhalte zu den gemäß Muster-Kursbuch geforderten Inhalten/Modulen
  • Liste der Referenten/Dozenten und Bestätigung, dass diese die Anforderungen nach Munster-Kursbuch erfüllen
  • Im Falle von E-Learning-Anteilen: Benennen und Zuordnung der im E-Learning vermittelten Programminhalte und Anteil in Unterrichtseinheiten
  • Angaben bei einem Kurs mit virtuellen Präsenzanteilen: Anteil in Unterrichtseinheiten und wie Anwesenheit kontrolliert wird