Meldewesen
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Beate Gamm
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -86 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Cora Lemke
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Christina Hüttmann
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -83 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anja Jacobs
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -85 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Regina Böhme
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAÄndern der Meldedaten
Ihre Meldedaten haben sich geändert? Dann teilen Sie uns dies bitte mit.
Änderungsmeldung
Die Änderung Ihrer Daten muss schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen (Heilberufsgesetz §10 Abs. 1). Für die Änderungsmeldung nutzen Sie am besten das Mitgliederportal oder alternativ das Änderungsformular, welches Sie sich als PDF-Datei herunterladen können.
Wenn Sie nicht mehr in M-V wohnen und hier keine ärztliche Tätigkeit ausüben, endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer M-V. In diesem Fall nutzen Sie bitte das Formular zur Abmeldung.
Meldepflichtige Angaben
Mit Nachweis erforderlich:
- Vor- und Nachname (einfache Kopie der Namensänderungsurkunde)
- Staatsangehörigkeit/-en (einfache Kopie der Einbürgerungsurkunde)
- Titel / akademischer Grad (beglaubigte Kopie der Ernennungs-/Promotionsurkunde)
- Geschlecht (einfache Kopie der Änderungsurkunde)
- Änderung der Berufserlaubnis (beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis bzw. Approbation)
Mit Datum erforderlich:
- Adresse des Hauptwohnsitzes
- ggf. Adresse des Nebenwohnsitzes
- ggf. abweichende Postadresse
Kein Datum erforderlich:
- Handynummer, E-Mail-Adresse und ggf. Festnetznummer
Mit Datum erforderlich:
- Adresse der tatsächlichen Dienststelle
- Funktion (z. B. Oberarzt, Ärztin in Weiterbildung, niedergelassen)
- dienstliche Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail-Adresse)
Mit Datum erforderlich:
- Adresse der tatsächlichen Dienststelle
- Funktion (z. B. Oberarzt, Ärztin in Weiterbildung, niedergelassen)
- dienstliche Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail-Adresse)
- Umfang der Tätigkeit (in Std./Wo.)
Mit Datum erforderlich:
- Ruhestand (Beginn des Ruhestandes, Verbleib von Patientenunterlagen und Nachfolger/-in)
- Elternzeit (Angaben zu Beginn der Elternzeit einschließlich Mutterschutz, voraussichtliches Ende der Elternzeit, Fortbestand des Arbeitsvertrages)
- Berufsunfähigkeit (Angaben zu Beginn sowie zum Ende der Berufsunfähigkeit)
- Arbeitslosigkeit (Angaben zu Beginn sowie zum Ende der Arbeitslosigkeit)
- ggf. sonstige Gründe
Änderungen rechtzeitig melden!
Wenn sich Ihre Meldedaten ändern, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen mit.
Download-Formular
Sie können für die Änderungsmeldung ein PDF-Formular nutzen:
- das Formular herunterladen
- ausfüllen
- ausdrucken und unterschreiben
- einscannen und per E-Mail senden an meldewesen@aek-mv.de
Dieser Antrag ist nur mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig.
Online-Formular
Im Mitgliederportal können Sie die Änderungsmeldung auch direkt online bearbeiten:
- im Mitgliederportal einloggen
- das Formular aufrufen und (die Felder sind mit Ihren Daten vorausgefüllt) die Angaben nach Bedarf anpassen
- versenden
Dieser Antrag ist ohne Ihre persönliche Unterschrift gültig, da die Authentifizierung durch den Login erfolgt.
Beglaubigte Kopien
Beglaubigte Kopien zählen als offizieller Nachweis, wenn sich Ihre personenbezogenen Daten ändern. Zum Beispiel bei:
- Änderung des akademischen Grads oder Titels: Wir benötigen ein beglaubigte Kopie Ihrer Promotions-, Habilitations- oder Ernennungsurkunde.
- Änderung/Verlängerung Ihrer vorübergehenden Berufserlaubnis oder Erlangung der Approbation: Wir benötigen eine beglaubigte Kopie der neuen Berufserlaubnis bzw. Approbation.
Um eine beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen, können Sie sich an siegelführende Einrichtungen (s. Tabelle unten) oder Notare wenden. Da die Übersendung per E-Mail oder Fax leider nicht ausreichend ist, bitten wir Sie, die original beglaubigten Kopien postalisch oder persönlich einzureichen. Alternativ können Sie das Original Ihrer Urkunde in der Ärztekammer vorlegen. Wir erstellen daraufhin eine Kopie mit dem internen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vorgang ist für alle Kammermitglieder kostenlos.
Siegelführende/beglaubigungsberechtigte Einrichtungen
Wer darf beglaubigte Kopien ausstellen? | Wer nicht? |
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Notare | Institutionen, deren Beglaubigungen nicht lesbar oder überprüfbar sind |
Diplomatische Vertretungen | Übersetzer und Dolmetscher |
Gemeindeverwaltungen | Wohlfahrtsverbände |
Stadtverwaltungen (Rathaus) | Pfarrämter |
Kreisverwaltungen | Krankenkassen |
Gerichte | Banken und Sparkassen |
die gemäß EU-Richtlinien ausstellende Behörde für ihre eigenen Urkunden/Dokumente | Krankenhäuser und Arztpraxen |
Eigenbeglaubigungen |