Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Ändern der Meldedaten

Ihre Meldedaten haben sich geändert? Dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Änderungsmeldung

Die Änderung Ihrer Daten muss schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen (Heilberufsgesetz §10 Abs. 1). Für die Änderungsmeldung nutzen Sie am besten das Mitgliederportal oder alternativ das Änderungsformular, welches Sie sich als PDF-Datei herunterladen können.

Wenn Sie nicht mehr in M-V wohnen und hier keine ärztliche Tätigkeit ausüben, endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer M-V. In diesem Fall nutzen Sie bitte das Formular zur Abmeldung.

Abmeldung

Meldepflichtige Angaben

Mit Nachweis erforderlich:

  • Vor- und Nachname (einfache Kopie der Namensänderungsurkunde)
  • Staatsangehörigkeit/-en (einfache Kopie der Einbürgerungsurkunde)
  • Titel / akademischer Grad (beglaubigte Kopie der Ernennungs-/Promotionsurkunde)
  • Geschlecht (einfache Kopie der Änderungsurkunde)
  • Änderung der Berufserlaubnis (beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis bzw. Approbation)

Mit Datum erforderlich:

  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • ggf. Adresse des Nebenwohnsitzes
  • ggf. abweichende Postadresse

Kein Datum erforderlich:

  • Handynummer, E-Mail-Adresse und ggf. Festnetznummer

Mit Datum erforderlich:

  • Adresse der tatsächlichen Dienststelle
  • Funktion (z. B. Oberarzt, Ärztin in Weiterbildung, niedergelassen)
  • dienstliche Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail-Adresse)

Mit Datum erforderlich:

  • Adresse der tatsächlichen Dienststelle
  • Funktion (z. B. Oberarzt, Ärztin in Weiterbildung, niedergelassen)
  • dienstliche Kontaktdaten (Festnetz, Handy, E-Mail-Adresse)
  • Umfang der Tätigkeit (in Std./Wo.)

Mit Datum erforderlich:

  • Ruhestand (Beginn des Ruhestandes, Verbleib von Patientenunterlagen und Nachfolger/-in)
  • Elternzeit (Angaben zu Beginn der Elternzeit einschließlich Mutterschutz, voraussichtliches Ende der Elternzeit, Fortbestand des Arbeitsvertrages)
  • Berufsunfähigkeit (Angaben zu Beginn sowie zum Ende der Berufsunfähigkeit)
  • Arbeitslosigkeit (Angaben zu Beginn sowie zum Ende der Arbeitslosigkeit)
  • ggf. sonstige Gründe

Änderungen rechtzeitig melden!

Wenn sich Ihre Meldedaten ändern, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen mit.

Download-Formular

Sie können für die Änderungsmeldung ein PDF-Formular nutzen: 

  1. das Formular herunterladen
  2. ausfüllen
  3. ausdrucken und unterschreiben
  4. einscannen und per E-Mail senden an meldewesen@aek-mv.de

Dieser Antrag ist nur mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig.

Download

Online-Formular

Im Mitgliederportal können Sie die Änderungsmeldung auch direkt online bearbeiten:

  1. im Mitgliederportal einloggen
  2. das Formular aufrufen und (die Felder sind mit Ihren Daten vorausgefüllt) die Angaben nach Bedarf anpassen
  3. versenden

Dieser Antrag ist ohne Ihre persönliche Unterschrift gültig, da die Authentifizierung durch den Login erfolgt.

Zum Mitgliederportal

Beglaubigte Kopien

Beglaubigte Kopien zählen als offizieller Nachweis, wenn sich Ihre personenbezogenen Daten ändern. Zum Beispiel bei:

  • Änderung des akademischen Grads oder Titels: Wir benötigen ein beglaubigte Kopie Ihrer Promotions-, Habilitations- oder Ernennungsurkunde.
  • Änderung/Verlängerung Ihrer vorübergehenden Berufserlaubnis oder Erlangung der Approbation: Wir benötigen eine beglaubigte Kopie der neuen Berufserlaubnis bzw. Approbation.

Um eine beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen, können Sie sich an siegelführende Einrichtungen (s. Tabelle unten) oder Notare wenden. Da die Übersendung per E-Mail oder Fax leider nicht ausreichend ist, bitten wir Sie, die original beglaubigten Kopien postalisch oder persönlich einzureichen. Alternativ können Sie das Original Ihrer Urkunde in der Ärztekammer vorlegen. Wir erstellen daraufhin eine Kopie mit dem internen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vorgang ist für alle Kammermitglieder kostenlos.

Siegelführende/beglaubigungsberechtigte Einrichtungen

Wer darf beglaubigte Kopien ausstellen? Wer nicht?
Notare Institutionen, deren Beglaubigungen nicht lesbar oder überprüfbar sind
Diplomatische Vertretungen Übersetzer und Dolmetscher
Gemeindeverwaltungen Wohlfahrtsverbände
Stadtverwaltungen (Rathaus) Pfarrämter
Kreisverwaltungen Krankenkassen
Gerichte Banken und Sparkassen
die gemäß EU-Richtlinien ausstellende Behörde für ihre eigenen Urkunden/Dokumente Krankenhäuser und Arztpraxen
  Eigenbeglaubigungen