Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Ärztliche Stelle Strahlentherapie

Qualitätssicherungsüberprüfungen

Die Aufgaben der Ärtzlichen Stellen nach § 130 Abs. 1 StrlSchV bestehen in der Überprüfung der Qualitätssicherungsunterlagen, den Bestrahlungskonzepten, der rechtfertigenden Indikation, der Bestrahlungspläne, Arbeitsanweisungen, der Organisationsstruktur der Therapie und des Strahlenschutzes und der Weiterbildung der Mitarbeiter.

Diese Überprüfungen sollen sicherstellen, dass bei der Anwendung ionisierender Strahlung zur Behandlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und die technischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen.

Dazu überprüft die Ärztliche Stelle die Qualitätssicherungen auf Basis einer Auswahl typischer Behandlungen. Begutachtet werden außerdem die technischen Unterlagen und Konstanzprüfungen der Anlagen und Systeme, die gemäß der StrlSchV und der Qualitätssicherungsrichtlinie Strahlentherapie regelmäßig durchzuführen sind und dokumentiert werden müssen. Zu den Überprüfungen gehört ebenfalls, ob die vorhandene Personalausstattungen in den einzelnen Berufsgruppen den vorhandenen Aufgaben gerecht werden (Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin).

Zur StrlSchV     QS-RL Strahlentherapie (folgt)     RL Strahlenschutz Medizin

Beratung & Kontrollen

Die Ärztliche Stelle hat im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 130 Abs. 1 StrlSchV die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen Vorschläge zur Verbesserung der Behandlungsqualität, der Minimierung von Nebenwirkungen oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen zu unterbreiten und hat zu überprüfen, inwieweit die Vorschläge umgesetzt wurden. Die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile der korrekten Behandlung der Patienten durch die Anwendung ionisierender Strahlung.

Die Beratung richtet sich unmittelbar an die für die Strahlenanwendung verantwortlichen Ärzte und die für die Bestrahlungsplanung und Qualitätssicherung verantwortlichen Medizinphysikexperten sowie mittelbar an das in der technischen Durchführung tätige Assistenzpersonal, also an Medizinische Technolog/innen für Radiologie (MTR) und medizinische Fachangestellte (MFA). So soll erreicht werden, dass die Anwendung ionisierender Strahlung zu einem optimalen Behandlungserfolg wird und die Nebenwirkungen so gering wie möglich gehalten werden können.

Unterlagen für die Qualitätssicherung

Die Ärztliche Stelle kann folgende Unterlagen begutachten:

  • Krankenakten und Bestrahlungsprotokolle
  • Klinische Studien
  • Sachverständigenberichte
  • Organisation Strahlenschutz und Strahlentherapie
  • Planungsunterlagen
  • Dokumentation physikalischer Bestrahlungsparameter
  • Verwendete Bestrahlungstechniken
  • Konstanzprüfungen
  • Ergebnisse der Messtechnischen Kontrolle der Therapiedosimeter
  • Unterlagen zur Qualitätssicherung
  • Ergebnisse von Planverifikationen, End-to-End-Tests
  • Arbeitsanweisungen
  • Onkologische Konferenzen
  • Weiterbildungsunterlagen
  • Archivierung
  • Verfahrensanweisungen Vorkommnisse/bedeutsame Vorkommnisse
  • Risikobeurteilung

Hinweis

Es finden derzeit in der Strahlentherapie ausschließlich Vor-Ort-Kontrollen statt.

Kommission Ärztliche Stelle Strahlentherapie

Prof. Dr. med. habil. Guido Hildebrandt (Universitätsmedizin Rostock) 

Dr. med. Regine Breitsprecher (Universitätsmedizin Greifswald)

DP Dr. med. Marciana-Nona Duma (HELIOS Klinik Schwerin)

Dr. med. Gerlinda Kho (Dietrich Bonhoeffer Klinikum Neubrandenburg)

Dr. rer. nat. Gisbert Weigl (Medizinphysikexperte – HELIOS Kliniken Schwerin)

Dr. rer. nat. Roman Fehr (Medizinphysikexperte – Universitätsmedizin Rostock)

Dr. rer. nat. Frank Adler (Medizinphysikexperte – Universitätsmedizin Greifswald)

Dr. phil. Fatameh Ebrahimi Tazeh Mahalleh (Medizinphysikexperte – HELIOS Kliniken Schwerin)

Dipl.-Phys. Maik Teicher (Medizinphysikexperte – Dietrich Bonhoeffer Klinikum Neubrandenburg)

Kontakt an der ÄKMV

Kerstin Fallei (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -26
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de

Judith Fährmann (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2926
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de